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HU und AU

Alle zwei Jahre muss Ihr Motorrad bzw. Ihr Motorroller zur Hauptuntersuchung (HU). Die Hauptuntersuchung bescheinigt Ihrem Zweirad, dass es sich in einem fahrtechnisch sicheren Zustand befindet.

Bei Motorrädern und Rollern mit Saisonkennzeichen muss sie im 1. Monat des Betriebszeitraumes durchgeführt werden, wenn der fällige Termin außerhalb des Betriebszeitraumes lag.

Im Rahmen der Hauptuntersuchung werden die Bereiche Beleuchtung/Elektrik, Lenkung, Bremsen, Räder/Reifen, Antrieb/Fahrwerk/Rahmen/Anbauteile und Abgas/Geräuschverhalten geprüft.

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